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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FAST and FINE

Fassung 15. März 2019

 

1. Geltungsbereich

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1.1. Sämtliche Angebote und Leistungen der Fast and Fine Autoreinigung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil sämtlicher Verträge, die die Fast and Fine Autoreinigung mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Leistungen abschließt.

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1.2. Widersprechende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, außer, Fast and Fine hat deren Geltung schriftlich zugesagt.

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2. Angebot, Vertragsabschluss und -beendigung

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2.1. Sämtliche Angebote der Fast and Fine Autoreinigung sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Übergabe des Fahrzeugschlüssels an einen Mitarbeiter der Fast and Fine Autoreinigung.

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2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und Fast and Fine Autoreinigung abgeschlossenen Vertrag.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Umstände dem Mitarbeiter der Fast and Fine Autoreinigung mitzuteilen, die beim Reinigungsvorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten. Diese werden sodann im elektronischen oder in Papierform schriftlich vermerkt. Hierzu zählen besonders Vorschäden, empfindliche Elektrobauteile oder nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu behandelndes Innen- oder Außenmaterial.

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2.4. Auf Verlangen der Mitarbeiter der Fast and Fine Autoreinigung hat der Kunde den Zulassungsschein oder vergleichbare Dokumente zum Nachweis der Haltereigenschaft am Fahrzeug vorzulegen.

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2.5. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, oder er es mit Zustimmung des Eigentümers benutzt.

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2.6. Der Kunde stimmt mit dem Vertragsabschluss zu, dass Mitarbeiter der Fast and Fine Autoreinigung mit dem Fahrzeug des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung nach Beendigung der Reinigung auf einen Parkplatz in der Tiefgarage des Center West fahren dürfen.

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2.7. Der Kunde stimmt zu, dass ein Mitarbeiter der Fast and Fine Autoreinigung, das Fahrzeug bei der Übergabe sowie bei Reinigungstätigkeiten fotografiert, um den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigungsarbeiten zu dokumentieren.

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2.8. Das Vertragsverhältnis wird mit der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von Fast and Fine Autoreinigung an den Kunden, sowie der vollständigen Bezahlung durch den Kunden beendet.

 

3. Vertragsgegenstand

 

Fast and Fine Autoreinigung bietet einen Reinigungsservice in der Tiefgarage des Center West an. Der Kunde erlässt Fast and Fine Autoreinigung sein Fahrzeug in der Tiefgarage des Center West zur Durchführung von Innen- und Außenreinigungsarbeiten und erhält es bei seiner Rückkehr in die Tiefgarage des Center West wieder zurück. Das Fahrzeug wird während der Abwesenheit des Kunden gereinigt und von Fast and Fine Autoreinigung auf bereitgestellten Parkplätzen in der Tiefgarage abgestellt. Gewährung von Versicherungsschutz sowie die Bewachung und Verwahrung von Fahrzeugen samt Zugehör und allfälliger Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, bilden ausdrücklich keinen Teil des Vertragsgegenstandes.

 

4. Reinigungs-Service

 

4.1. Fast and Fine Autoreinigung übernimmt eine dem Stand der üblichen, gewerblichen Autoreinigung entsprechende, ordnungsgemäße, übliche Innen- und Außenreinigung der Fahrzeuge in der Tiefgarage des Center West. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Fast and Fine Autoreinigung die Reinigungsarbeiten so durchzuführen hat, dass unter Schonung des Materials ein ordnungsgemäßer, optisch sauberer Eindruck des Fahrzeugs entsteht. Nicht geschuldet ist die Herstellung eines schmutz- oder fleckenlosen Zustandes, sofern sich Flecken ohne Beeinträchtigung des Materials des Fahrzeuges, wozu ausdrücklich auch farbliche Änderungen zählen, nicht entfernen lassen.

 

4.2. Das Fahrzeug darf bei der Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen und andere Gegenstände sind vom Kunden vorher zu entfernen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertoder sonstige Gegenstände übernimmt Fast and Fine Autoreinigung keine Haftung.

 

5. Verhalten auf dem Betriebsgelände

 

5.1. Auf dem in der Tiefgarage gelegenen Betriebsgelände der Fast and Fine Autoreinigung gelten die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände ist es erlaubt, nur im Schritttempo zu fahren. Die Verkehrszeichen sowie Anweisungen der Fast and Fine Autoreinigung und deren Mitarbeiter sind zu jeder Zeit vom Kunden zu befolgen.

 

5.2. Fast and Fine Autoreinigung ist berechtigt, Kundenfahrzeuge nach Durchführung der Reinigung auf einen beliebigen Stellplatz in der Tiefgarage abzustellen sowie auf nahe gelegene Parkplätze umzuparken. Bei Gefahr in Verzug behält es sich Fast and Fine Autoreinigung vor, Fahrzeuge vom Betriebsgelände zu entfernen.

 

6. Preise und Zahlung

 

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise an Fast and Fine Autoreinigung zu zahlen.

 

6.2. Die von Fast and Fine Autoreinigung angegebenen Preise sind Bruttopreise.

 

6.3. Das vereinbarte Entgelt ist bei Fahrzeugrückgabe zu begleichen. Fast and Fine Autoreinigung ist insofern berechtigt die Rückgabe des Fahrzeuges zu verweigern, als dass der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag noch nicht beglichen ist.

 

6.4. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen von Fast and Fine Autoreinigung nicht an, bleibt er dennoch, unter Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Fast and Fine Autoreinigung verpflichtet.

 

6.5. Eine Aufrechnung der Ansprüche von Fast and Fine Autoreinigung mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, außer die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Fast and Fine Autoreinigung anerkannt.

 

7. Haftung von Fast and Fine Autoreinigung

 

7.1. Fast and Fine Autoreinigung haftet ausschließlich für Schäden an Kundenfahrzeugen, die sie selbst, ihre Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch oder bei Reinigungsleistungen oder dem Umparken des Kundenfahrzuges vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Fast and Fine Autoreinigung für Schäden, die vor oder nach der Durchführung der Reinigungsleistungen samt dem Umparken des Kundenfahrzeugs entstehen, ist ausgeschlossen.

 

7.2. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ebenso haftet Fast and Fine Autoreinigung nicht im Falle eines Fahrzeug-Diebstahls, Einbruchdiebstahls oder Vandalismus, es sei denn, diese Ereignisse sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Fast and Fine Autoreinigung oder eines ihr zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

 

7.3. Fast and Fine Autoreinigung haftet – ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung – nicht für Schäden, die infolge von Gefälligkeitshandlungen wie z.B. Start- oder Einparkhilfe durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

 

7.4. Werden Schäden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht Teil der Serienausstattung des Fahrzeuges sind, ausgelöst (z.B. Spoiler, Antenne, Spiegel), so entfällt die Haftung der Fast and Fine Autoreinigung.

 

7.5. Für Lackschäden, die durch die Fast and Fine Autoreinigung verursacht werden, die jedoch auf schadhaften Lack zurückzuführen sind (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, Kratzer, schlecht verarbeiteter Lack), wird keine Haftung übernommen.

 

7.6. Ist aufgrund stark verschmutzter Innenausstattung die Verwendung von aggressiven Chemikalien erwünscht, so wird dies vom Mitarbeiter der Fast and Fine Autoreinigung schriftlich festgehalten werden. Mit einem solchen Vermerk stimmt der Kunde der Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln zu und es ist daher die Haftung der Fast and Fine Autoreinigung für durch die Verwendung solcher Reinigungsmittel entstandenen Schäden ausgeschlossen.

 

7.7. Fast and Fine Autoreinigung haftet nicht für Wertgegenstände, die vom Kunden bewusst oder unbewusst im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zurückgelassen wird.

 

7.8. Der Kunde übergibt lediglich den Fahrzeugschlüssel der Fast and Fine Autoreinigung. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger übernimmt die Fast and Fine Autoreinigung keine Haftung.

 

7.9. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche gegen Fast and Fine Autoreinigung, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäß übergibt.

 

7.10. Die Haftung der check-in carwash GmbH für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung, ausgeschlossen

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8. Reklamation

 

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Rückgabe zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug oder eine mangelhafte Reinigung umgehend zu melden.

 

8.2. Ansprüche auf Nachbesserung aufgrund unzureichender Reinigung stehen dem Kunden nur zu, wenn er diese noch vor Verlassen des Betriebsgeländes geltend macht. Ansonsten gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückerhalten.

 

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

9.1. Es gilt österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen seines internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss der Rom-I-Verordnung.

 

9.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Fast and Fine Autoreinigung.

 

9.2.1. Zu Entscheidungen von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen und insbesondere das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses bzw. seinen aufrechten Bestand betreffen, wird Folgendes vereinbart:

 

9.2.2. Klagen des Kunden gegen die Fast and Fine Autoreinigung sind beim sachlich zuständigen Gericht für Graz einzubringen. Ist der Kunde Verbraucher, tritt der hiermit vereinbarte Gegenstand gemäß § 14 Abs 3 KSchG neben etwaige nach dem Gesetz gegebene weitere Gerichtsstände, insbesondere neben den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten gemäß §§ 65 – 75 JN.

 

9.2.3 Für Klagen der Fast and Fine Autoreinigung

 

a) gegen einen Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht für Graz ausschließlich zuständig.

 

b) gegen einen Verbraucher wird der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 66 JN durch dessen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Liegt dieser Gerichtsstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich, bleibt er auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, und wenn österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.

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